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AGB unserer Kampfsportschulen

Alle Angaben unserer Kampfsportschule – Kampfsportschule in Neuwied & Umgebung by RED DRAGON

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Auf dieser Seite findet Ihr alle Angaben zu den ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN unserer Kampfsportschule / n – AGB unsere Kampfsportschule in Neuwied & Umgebung

1. Die abgeschlossenen Verträge mit den Sporteinrichtungen sind bindend und können ausschließlich nur nach schriftlicher Kündigung gekündigt werden. Emails werden nicht akzeptiert. Kündigungseingang ( Poststempel ) muss (länge siehe Vereinbarung) vor Vertragsablauf sein. Bei nicht fristgerechter Kündigung, verlängert sich der Vertrag um die Laufzeit vom einem Monat. Das Mitglied ist zur Nutzung der im Stundenplan festgelegten Stunden ab Vertragsabschluss berechtigt. Für den angebrochenen Monat wird ein anteiliger Beitrag nach Kalendertagen fällig. Der technische Vertragsbeginn ist der erste Tag des Folgemonats. Laufzeiten und Kündigungsfristen richten sich nach dem technischen Vertragsbeginn.

2. Beitragsbefreiung auf Grund von Umzug, Krankheit usw. sind nicht, bzw. nur in Absprache möglich. Bei Vorlage eines ärztlichem Attests wird die versäumte Zeit an die Laufzeit angehängt werden. Eine Stilllegung des Vertrages ist bis zu maximal 3 Monaten pro Mitglied möglich. Hier wird ein Betrag von 5,00 € pro Monat zum Ausgleich fällig. Die stillgelegten Monate werden der Vertragslaufzeit angehängt. Beitragsangleichungen berühren den Vertrag ebenfalls nicht. Diese können aus wirtschaftlichen Gründen vorgenommen werden. Mitgliedsbeitrag ist immer in der für jeden ersichtlichen Preisliste einzusehen. Sonderkündigungen wegen Beitragsanpassung werden nicht anerkannt, da sich diese immer in zumutbaren und wirtschaftlich angepassten Höhen bewegen.

3. Die Kampfsportschule Red Dragon ist Berechtigt ca. 6 Wochen (aufgeteilt, nicht am Stück) im Jahr Betriebsferien zu machen. In dieser Zeit werden findet kein Training statt. Dies entbindet das Mitglied jedoch nicht von der Zahlungspflicht.

4. Eine Erhöhung des Beitrags ist auch möglich wenn ein Mitglied durch Geburtstag, in die nächst höhere Preiskategorie fällt. Die Preislisten sind immer im Aushang ersichtlich. Diese Erhöhung berührt die Mitgliedschaft in keiner Weise.

5. Ausliegende Trainingspläne können nach Bedarf oder Anfrage geändert werden. Geänderte Zeiten bestimmen die Nachfrage und berühren die laufenden Verträge und Bestimmungen nicht.

6. Angebotene Kurse und Trainingseinheiten finden aus organisatorischen Gründen erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen statt.

7. Alle Unterrichtseinheiten die Kampfsport/kunst spezifisch Inhalte enthalten, zielen auf eine Ausbildung für zukünftige Trainer (Beruf) Qualifikationen ab.

8. Sollten aus Punkt 4 genannten Gründen Stunden entfallen, so entbindet es das Mitglied nicht von der Zahlungspflicht, da genügend Ausweichmöglichkeiten angeboten werden.

9. Die monatlichen Beiträge sind spätestens am 1. Werktag des laufenden Monats fällig. Für verspätete Zahlungen oder Gebühren bei Rücklastschriften, Mahnungen etc. hat das Mitglied, bzw. der Vertragsunterzeichner mit je 10.- € aufzukommen.

10. Gekündigte Verträge die bis zum Ende der Laufzeit nicht ausgeglichen sind, verlängern sich ebenfalls um die darin angegebene Laufzeit (1 Monat).

11. Die Verträge beinhalten je nach Laufzeit ihre eigenen Fristen. Kündigungen werden ausschließlich erst dann anerkannt und wirksam wenn bis zum Ablauf der Mitgliedschaft alle Beiträge und eventuelle Zusatzkosten ausgeglichen sind.

12. Anfallende Mahn- und Portogebühren sind ebenfalls vom Zahlungspflichtigen / Mitglied auszugleichen. Nach Zahlungsverzug würden weitere Kosten entstehen, die dann von dem Mitglied zu tragen sind.

13. Bei mehr als 2 Monatsbeiträgen Rückstand hat die Sportschule das Recht dem Mitglied fristlos zu kündigen. Dies entbindet jedoch nicht von der Zahlungspflicht der bis dato angelaufenen Beträge, sowie der Bezahlung der bis dahin restlichen Laufzeit des Vertrages. Weiter können die Verträge auch an ein Inkasso Unternehmen verkauft werden. Beitragsangleichungen sind im Rahmen steigender Kosten möglich. Diese richten sich immer nach der aktuellen Beitragsliste der Sportschule.

14. Ein weitere Grund zu fristlosen Kündigung seitens der Sportschule ist, wenn sich ein Mitglied ungebührlich in der Öffentlichkeit benimmt und somit die Sporteinrichtung in Verruf bringt. Auch hier besteht Zahlungspflicht bis zur ausgesprochenen Kündigung.

15. Bei grob fahrlässigem Verhalten gegenüber einem Trainingspartner hingegen die Anweisungen des anwesenden Trainers, haftet der Verursacher in vollem Umfang. Für eventuelle Personenschäden, Verletzungen usw. die im Trainingsgeschehen eintreten, haftet die Sportschule nicht.

16. Vorgegebene Trainingskleidung ist Pflicht und muss bei Bestellung bezahlt werden, da die Sporteinrichtung für die Ware in Vorkasse treten muss. Sollte eine Ausnahme gemacht werden, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sportschule. 

17. Für verursachte Schäden am Eigentum der Sporteinrichtung haftet der das Mitglied oder die Erziehungsberechtigten in vollem Umfang.

Inh. Marco Cicatiello
Stand 01.012.2018

16. Januar 2019
TEAM - RED DRAGON
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