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25.02.2012 Mittelrhein Cup 2012 Quali der WKF

02.03.2012 Irish Open in Dublin

17.03.2012 Gürtelprüfung Frühjahr 2012

24.03.2012 Kaderlehrgang Formen WKF in Göllheim

31.03.2012 Kaderlehrgang Pointfighting WKF in Schwäbisch Gmünd

14.04.2012 Fighters Challenge Göllheim Quali der WKF

21.04.2012 1. Sauerland Cup Schmallenberg Quali WKF

19.05.2012 Deutsche Meisterschaft Schwäbisch Gmünd Quali der WKF

02.06.2012 Rhein Ruhr Cup Diusburg

12.07.2012 US Open in Orlando/Florida

16.07.2012 Weltmeisterschaft der WKF in Kroatien

01.09.2012 Sommerfest Kampfsportschule Red Dragon Neuwied

15.09.2012 Niedersachsen Cup Quali der WKF

15.09.2012 Sommerfest Kampfsportschule Red Dragon Bad Hönningen

1.Die abgeschlossenen Verträge mit den Sporteinrichtungen sind bindend und können ausschließlich nur nach schriftlicher Kündigung gekündigt werden. Emails werden nicht akzeptiert. Kündigungseingang ( Poststempel ) muss 6 Wochen vor Vertragsablauf sein. Bei nicht fristgerechter Kündigung, verlängert sich der Vertrag um die darin angegebene Laufzeit. Das Mitglied ist zur Nutzung der im Stundenplan festgelegten Stunden ab Vertragsabschluss berechtigt. Für den angebrochenen Monat wird ein anteiliger Beitrag nach Kalendertagen fällig. Der technische Vertragsbeginn ist der erste Tag des Folgemo nats. Laufzeiten und Kündigungsfristen richten sich nach dem technischen Vertragsbeginn.
2.Beitragsbefreiung auf Grund von Urlaub, Umzug, Krankheit usw. sind nicht, bzw. nur in Absprache möglich. Bei Vorlage eines ärztlichem Attests wird die versäumte Zeit an die Laufzeit angehängt werden. Eine Stilllegung des Vertrages ist bis zu maximal 3 Monaten pro Mitglied möglich. Hier wird ein Betrag von 5,00 € pro Monat zum Ausgleich fällig. Die stillgelegten Monate werden der Vertragslaufzeit angehängt. Beitragsangleichungen berüh ren den Vertrag ebenfalls nicht. Diese können aus wirtschaftlichen Gründen vorgenommen werden. Mitgliedsbeitrag ist immer in der für jeden ersichtlichen Preisliste einzusehen. Sonderkündigungen wegen Beitragsanpassung werden nicht anerkannt, da sich diese immer in zumutbaren und wirtschaftlich angepassten Höhen bewegen.
3.Eine Erhöhung des Beitrags ist auch möglich wenn ein Mitglied durch Geburtstag, in die nächst höhere Preiskategorie fällt. Die Preislisten sind immer im Aushang ersichtlich. Diese Erhöhung berührt die Mitgliedschaft in keiner Weise.
4.Ausliegende Trainingspläne können nach Bedarf oder Anfrage geändert werden. Geänder te Zeiten bestimmen die Nachfrage und berühren die laufenden Verträge und Bestimmun gen nicht.
5.Angebotene Kurse und Trainingseinheiten finden aus organisatorischen Gründen erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen statt.
6.Sollten aus Punkt 4 genannten Gründen Stunden entfallen, so entbindet es das Mitglied nicht von der Zahlungspflicht, da genügend Ausweichmöglichkeiten angeboten werden.
7.Die monatlichen Beiträge sind spätestens am 1. Werktag des laufenden Monats fällig. Für verspätete Zahlungen oder Gebühren bei Rücklastschriften, Mahnungen etc. hat das Mitglied, bzw. der Vertragsunterzeichner mit je 10.-€ aufzukommen.
8.Gekündigte Verträge die bis zum Ende der Laufzeit nicht ausgeglichen sind, verlängern sich ebenfalls um die darin angegebene Laufzeit.
9.Die Verträge für Neuwied beinhalten je nach Laufzeit ihre eigenen Fristen. Kündigungen werden ausschließlich erst dann anerkannt und wirksam wenn bis zum Ablauf der Mitglied schaft alle Beiträge und eventuelle Zusatzkosten ausgeglichen sind.
10.Anfallende Mahn- und Portogebühren sind ebenfalls vom Zahlungspflichtigen / Mitglied auszugleichen. Nach Zahlungsverzug würden weitere Kosten entstehen, die dann von dem Mitglied zu tragen sind
11.Bei mehr als 2 Monatsbeiträgen Rückstand hat die Sportschule das Recht dem Mitglied f ristlos zu kündigen. Dies entbindet jedoch nicht von der Zahlungspflicht der bis dato ange laufenen Beträge, sowie der Bezahlung der bis dahin restlichen Laufzeit des Vertrages. Weiter können die Verträge auch an ein Inkasso Unternehmen verkauft werden. Beitragsan gleichungen sind im Rahmen steigender Kosten möglich. Diese richten sich immer nach der aktuellen Beitragsliste der Sportschule.
12.Ein weitere Grund zu fristlosen Kündigung seitens der Sportschule ist, wenn sich ein Mitglied ungebührlich in der Öffentlichkeit benimmt und somit die Sporteinrichtung in Verruf bringt. Auch hier besteht Zahlungspflicht bis zur ausgesprochenen Kündigung.
13.Bei grob fahrlässigem Verhalten gegenüber einem Trainingspartner hingegen die Anwei sungen des anwesenden Trainers, haftet der Verursacher in vollem Umfang. Für eventuelle Personenschäden, Verletzungen usw. die im Trainingsgeschehen eintreten, haftet die Sportschule nicht.
14.Vorgegebene Trainingskleidung ist Pflicht und muss bei Bestellung bezahlt werden, da die Sporteinrichtung für die Ware in Vorkasse treten muß. Sollte eine Ausnahme gemacht werden, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sportschule.
15.Für verursachte Schäden am Eigentum der Sporteinrichtung haftet der das Mitglied oder die Erziehungsberechtigten in vollem Umfang.

Inh. Marco Cicatiello
Stand 03.04.2008